Liebe Bürgerinnen und Bürger, Gemäß § 6 Abs. 2. Sächsische Corona Notverordnung gilt für Besucher kommunaler Behörden die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Test- oder Genesenennachweises. Ihr Bürgermeister T.Goth Weitere Informationen: Links: …
Quelle: https://www.leisnig.de/m/news/1/690078/nachrichten/3g-pflicht-f%C3%BCr-beh%C3%B6rden.html