"Ab 25. Mai 2021 haben alle Eltern, die arbeiten gehen und ihr Kind nicht anderweitig betreuen lassen können, Anspruch auf eine Notbetreuung" Eine spezielle Berufsgruppenzugehörigkeit ist nicht mehr erforderlich. Deshalb ist auch die Arbeitsbescheinigung als Nachweis in der Kita oder Schule nicht mehr notwendig. Ausreichen…