Für diejenigen Wahlberechtigten, die für den 1. Wahlgang am 12.06.2022 einen Wahlschein beantragt und erhalten haben, werden von Amts wegen für den zweiten Wahlgang wiederum Wahlscheine ausgestellt und Briefwahlunterlagen zugeschickt (§ 14 Abs. 10 KomWO). Aufgrund der gesetzlichen Fristen sind die Stimmzettel für die Bürgermeister…
Quelle: https://www.leisnig.de/m/news/index.php?rubrik=1&news=743323&typ=1